Erlaubnispflichtige Gewerbe der GewO – Bewachungsgewerbe § 34a mit Sachkundeprüfung vor der IHK, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter § 34c mit den Versagungsgründen Unzuverlässigkeit (Regelvermutung bei Verurteilung wegen Vermögensdelikten in den
Erlaubnispflichtige Gewerbe der GewO – Bewachungsgewerbe § 34a mit Sachkundeprüfung vor der IHK, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter § 34c mit den Versagungsgründen Unzuverlässigkeit (Regelvermutung bei Verurteilung wegen Vermögensdelikten in den letzten fünf Jahren), ungeordneten Vermögensverhältnissen (Regelvermutung bei Insolvenzeröffnung od
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