Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO – gebundene Entscheidung bei Unzuverlässigkeit und Erforderlichkeit Abs. 1 S. 1, erweiterte Untersagung auf andere Gewerbe und Leitungstätigkeiten Abs. 1 S. 2, Fortsetzung des Verfahrens trotz Betriebsaufgabe Abs. 1 S. 3, Gestattung durch Ste
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO – gebundene Entscheidung bei Unzuverlässigkeit und Erforderlichkeit Abs. 1 S. 1, erweiterte Untersagung auf andere Gewerbe und Leitungstätigkeiten Abs. 1 S. 2, Fortsetzung des Verfahrens trotz Betriebsaufgabe Abs. 1 S. 3, Gestattung durch Stellvertreter Abs. 2, Bindung an strafgerichtliche Feststellungen Abs. 3, Anhörung von IHK und Handwer
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