Erteilung, Prüfung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses – Anspruch auf einfaches und qualifiziertes Zeugnis § 109 GewO, § 630 BGB, Gebot der Zeugnisklarheit und Verbot verdeckter Aussagen § 109 Abs. 2 GewO, Notenstufen der Zeugnissprache und Geheimcodes, Verteilung der Darlegungslast (ab der Note
Erteilung, Prüfung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses – Anspruch auf einfaches und qualifiziertes Zeugnis § 109 GewO, § 630 BGB, Gebot der Zeugnisklarheit und Verbot verdeckter Aussagen § 109 Abs. 2 GewO, Notenstufen der Zeugnissprache und Geheimcodes, Verteilung der Darlegungslast (ab der Note 'befriedigend' trägt der Arbeitnehmer die Darlegungslast für eine bessere Beurteilung), Zwischenzeug