Betriebsübergang nach § 613a BGB – Tatbestand des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft, Eintritt in die Rechte und Pflichten § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, Transformation und einjährige Veränderungssperre § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, gesamtschuldnerische Nachhaftung des Veräußerers §
Betriebsübergang nach § 613a BGB – Tatbestand des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft, Eintritt in die Rechte und Pflichten § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, Transformation und einjährige Veränderungssperre § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB, gesamtschuldnerische Nachhaftung des Veräußerers § 613a Abs. 2 BGB, Kündigungsverbot wegen des Übergangs § 613a Abs. 4 BGB, Unterrichtung in Textform §