Digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen – Gestaltungspflicht § 12a BGG für Websites, mobile Anwendungen, Intranet und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, Ausnahme bei unverhältnismäßiger Belastung § 12a Abs. 6, Erklärung zur Barrierefreiheit § 12b BGG mit Benennung nicht barrierefre
Digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen – Gestaltungspflicht § 12a BGG für Websites, mobile Anwendungen, Intranet und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, Ausnahme bei unverhältnismäßiger Belastung § 12a Abs. 6, Erklärung zur Barrierefreiheit § 12b BGG mit Benennung nicht barrierefreier Inhalte, Feedback-Mechanismus und Hinweis auf die Schlichtung nebst Monatsfrist für Antworten, a