Steuerung der CRA-Meldepflichten nach Art. 14 VO (EU) 2024/2847 ab dem 11.09.2026 – Abgrenzung aktiv ausgenutzte Schwachstelle gegenüber schwerwiegendem Sicherheitsvorfall, 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Vollmeldung, Abschlussbericht binnen 14 Tagen bzw. 1 Monat, Einreichung über die einheitlich
Steuerung der CRA-Meldepflichten nach Art. 14 VO (EU) 2024/2847 ab dem 11.09.2026 – Abgrenzung aktiv ausgenutzte Schwachstelle gegenüber schwerwiegendem Sicherheitsvorfall, 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Vollmeldung, Abschlussbericht binnen 14 Tagen bzw. 1 Monat, Einreichung über die einheitliche Meldeplattform an das CSIRT des Mitgliedstaats der Hauptniederlassung bei paralleler Unterrichtung