Datenzugang öffentlicher Stellen und Datenintermediäre – Bereitstellungspflicht wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit Art. 14 Data Act, enge Voraussetzungen Art. 15 mit Bereichsausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen Art. 15 Abs. 2, Anforderungen an das Verlangen Art. 17, Erfüllung und Ablehnung
Datenzugang öffentlicher Stellen und Datenintermediäre – Bereitstellungspflicht wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit Art. 14 Data Act, enge Voraussetzungen Art. 15 mit Bereichsausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen Art. 15 Abs. 2, Anforderungen an das Verlangen Art. 17, Erfüllung und Ablehnung Art. 18 mit 5 Arbeitstagen im öffentlichen Notstand und 30 Arbeitstagen im Übrigen, Zweckbindung und